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Gemeinde Nörvenich

Führungszeugnisse

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragt werden.

Beschreibung

Die Beantragung muss gemäß § 30 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

Das Bürgerservice- und Gewerbeamt nimmt die Anträge entgegen und sendet diese an das Bundeszentralregister. Dort werden die Führungszeugnisse ausgestellt und zugesandt.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
  • zu privaten Zwecken (Belegart N)
Sofern das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Diese Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt.
In allen anderen Fällen (Belegart N) wird es Ihnen nach Hause geschickt. Die Übersendung dauert in der Regel 10 bis 14 Tage.

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