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Gemeinde Nörvenich

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundezentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Beschreibung

Gespeichert werden bestimmte, in der Gewerbeordnung aufgeführte Entscheidungen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, sowie bestimmte Tatsachen z.B. der Verzicht auf eine Gewerbeerlaubnis während eines Widerrufsverfahrens.

Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Auszügen für natürliche Personen und eingetragenen Firmen.
Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt.

In allen anderen Fällen (Belegart 1) wird es Ihnen nach Hause geschickt.

Die Übersendung dauert in der Regel 10 bis 14 Tage.

Die Beantragung ist persönlich oder durch eine schriftliche bevollmächtigte Person möglich.

Erläuterungen und Hinweise

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