Details
Gebühren
Gem. der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nörvenich wird hierfür eine verwaltungsgebühr i.H.v. 100 € erhoben.
Diese Gebühr entsteht einmalig für den Eichzeitraum des Wasserszählers (6 Jahre).
Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt eines Verwaltungsgebührenbescheides und ist auf eines der Konten der Gemeindeverwaltung zu zahlen.
Rechtsgrundlage
Tarifnr. G16 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nörvenich
Erstattung Verwaltungsaufwand Abnahme Eichung Zwischen- und Gartenwasserzähler zur Reduzierung Schmutzwassergebühr
Bemerkung
Gerne können Sie sich hier (Öffnet in einem neuen Tab) für einen kostenlosen Erinnerungsservice per Mail eintragen. Sie werden jeweils am Jahresende durch das Amt für Finanzen & Steuern an die Meldung Ihres Zählerstandes erinnert.
Fristen
Die Zählerstände der "Zwischenzähler" müssen dem Amt für Finanzen & Steuern bis zum 15.1 des Folgejahres mitgeteilt werden.