Inhalt anspringen

Gemeinde Nörvenich

Beachtung der Mittagsruhe –gegenseitige Rücksichtnahme

Besonderes an den jetzigen Sommertagen werden vermehrt Gartenarbeiten getätigt, dabei wird u.a. der Rasen gemäht, Laub aufgesammelt und Gartenmaschinen wie Kettensägen kommen zum Einsatz. Als Grundregel gilt jedoch „Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht durch diesen Lärm belästigt und beeinträchtigt werden“. Zu beachten ist gemäß § 13 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nörvenich vom 17.10.2018 die allgemeine Ruhezeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr. In diesem Zeitraum sind jegliche Tätigkeiten untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden und geeignet sind, die allgemeine Ruhezeit zu stören. Darüber hinaus gibt es für die Benutzung von Maschinen und Geräten eine spezielle Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche zu beachten ist. Diese Verordnung trifft insbesondere für Gartenmaschinen nähere Regelungen und ist online jederzeit abrufbar. 

Nähere Informationen finden Sie zum Nachlesen:

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Datenschutzerklärung (Öffnet in einem neuen Tab)