Beschreibung
Sollten Sie bei einem anderen – deutschen - Standesamt die Ehe schließen wollen, in dessen Bezirk keiner der Eheschließenden gemeldet ist, ist zuvor eine Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Wohnsitzstandesamt erforderlich.
Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Gerne merken wir Ihren gewünschten Eheschließungstermin vor, dieser wird jedoch erst mit der Anmeldung zur Eheschließung, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, verbindlich.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen! Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten persönlich im Standesamt erscheinen. Ist es einem Verlobten aus dringenden Gründen nicht möglich, im Standesamt zu erscheinen, kann er sich durch Vollmacht vertreten lassen.