Beschreibung
Bei einer Erklärung zum Ehenamen bestimmen die Ehegatten den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung von einem Ehegatten geführten Namen zum Ehenamen. Diese Bestimmung ist während bestehender Ehe unwiderruflich und erstreckt sich auf gemeinsame Kinder der Ehegatten.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen und so einen Doppelnamen führen. Ein solcher Doppelname wird nicht an die Kinder aus dieser Ehe weitergegeben.
Besitzt einer der Verlobten eine andere Staatsangehörigkeit, können sich zusätzliche Möglichkeiten ergeben.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Standesamt!