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Gemeinde Nörvenich

Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, zur Beurkundung angezeigt werden. Zur mündlichen Anzeige eines Sterbefalles ist jede Person verpflichtet, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war.

Beschreibung

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Für die Versorgung der Leiche muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil!)
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet waren)
  • Scheidungsurteil (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes geschieden waren)
  • Urkunde über die Todeserklärung (bei Verstorbenen, deren Ehegatten für tot erklärt wurde)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden

Wir stellen für Sie gebührenfreie Urkunden aus für:

  • die Krankenversicherung,
  • Rentenzwecke,
  • Friedhofsamt,
  • kirchliche Zwecke

Gerne stellen wir Ihnen auch weitere Urkunden aus, diese sind jedoch gebührenpflichtig.

Erläuterungen und Hinweise

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